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   LG Frankfurt/Oder, 22.10.2019 - 22 Qs 56/19   

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https://dejure.org/2019,53165
LG Frankfurt/Oder, 22.10.2019 - 22 Qs 56/19 (https://dejure.org/2019,53165)
LG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 22.10.2019 - 22 Qs 56/19 (https://dejure.org/2019,53165)
LG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 22. Oktober 2019 - 22 Qs 56/19 (https://dejure.org/2019,53165)
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  • BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 581/01

    Global Positioning System

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 22.10.2019 - 22 Qs 56/19
    Das Bestimmtheitsgebot als solches verlangt nämlich für das Strafverfahrensrecht keine so weitgehenden bzw. konkreten gesetzlichen Formulierungen, welche jede Einbeziehung kriminaltechnischer Neuerungen ausschließen würden (vgl. BVerfG Urt. v. 12.4.2005 - 2 BvR 581/01, BeckRS 2005, 25520, beck-online).

    Wie das Bundesverfassungsgericht bereits in seiner hier wiederum einschlägigen "GPS-Entscheidung" vom 12. April 2005 (2 BvR 581/01, BeckRS 2005, 25520, beck-online) ausgeführt hat, hat vielmehr der Gesetzgeber insbesondere die technischen Entwicklungen vor dem Hintergrund des schnellen und für den Grundrechtsschutz riskanten informationstechnischen Wandels aufmerksam zu beobachten, und er muss "notfalls durch ergänzende Rechtssetzung korrigierend eingreifen.

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98

    Großer Lauschangriff: Erheblicher Teil der StPO-Regeln zur akustischen

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 22.10.2019 - 22 Qs 56/19
    Die verfolgten Straftaten (Reihen-KFZ-Diebstähle durch eine Bande) stellen verdachtsmäßig Katalogstraftaten des schweren Bandendiebstahls i.S.v. § 100a StPO dar, sie sind hier mindestens dem Bereich der mittleren Kriminalität zuzurechnen, stören den Rechtsfrieden empfindlich und sie sind auch dazu geeignet, das Gefühl der Rechtssicherheit der Bevölkerung erheblich zu beeinträchtigen (vgl. BVerfGE 103, 21 ; 107, 299 ; 109, 279 ).
  • BVerfG, 18.12.2018 - 1 BvR 142/15

    Automatisierte Kraftfahrzeugkennzeichenkontrollen nach dem Bayerischen

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 22.10.2019 - 22 Qs 56/19
    Denn selbst im Fall bloßer Kennzeichenermittlung werden durch jedes Kennzeichen Daten festgestellt, die sich eindeutig einer bestimmten Person zuordnen lassen und damit personenbezogene Informationen vermitteln (vgl. BVerfG ZD 2019, 211, beck-online).
  • BVerfG, 12.03.2003 - 1 BvR 330/96

    Fernmeldegeheimnis

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 22.10.2019 - 22 Qs 56/19
    Die verfolgten Straftaten (Reihen-KFZ-Diebstähle durch eine Bande) stellen verdachtsmäßig Katalogstraftaten des schweren Bandendiebstahls i.S.v. § 100a StPO dar, sie sind hier mindestens dem Bereich der mittleren Kriminalität zuzurechnen, stören den Rechtsfrieden empfindlich und sie sind auch dazu geeignet, das Gefühl der Rechtssicherheit der Bevölkerung erheblich zu beeinträchtigen (vgl. BVerfGE 103, 21 ; 107, 299 ; 109, 279 ).
  • BVerwG, 22.10.2014 - 6 C 7.13

    Klage gegen automatisierte Kennzeichenerfassung in Bayern erfolglos

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 22.10.2019 - 22 Qs 56/19
    Aus dem Urteil des BVerwG vom 22.10.2014 - 6 C 7.13 - entnimmt die Kammer, dass derartige Anlagen auch in anderen Bundesländern (hier: Bayern) seit zumindest 2006 eingesetzt werden.
  • BVerfG, 14.12.2000 - 2 BvR 1741/99

    Genetischer Fingerabdruck I

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 22.10.2019 - 22 Qs 56/19
    Die verfolgten Straftaten (Reihen-KFZ-Diebstähle durch eine Bande) stellen verdachtsmäßig Katalogstraftaten des schweren Bandendiebstahls i.S.v. § 100a StPO dar, sie sind hier mindestens dem Bereich der mittleren Kriminalität zuzurechnen, stören den Rechtsfrieden empfindlich und sie sind auch dazu geeignet, das Gefühl der Rechtssicherheit der Bevölkerung erheblich zu beeinträchtigen (vgl. BVerfGE 103, 21 ; 107, 299 ; 109, 279 ).
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